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§ 17 NW_31257 (Nordrhein-Westfalen) — Bestattungsbuch/ Sterberegister

Satzung für den Privatfriedhof Kloster Dalheim

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Friedhofsverwaltung führt ein Bestattungsbuch (Sterberegister), in welchem die auf dem Privatfriedhof beigesetzten Toten verzeichnet werden. Einzutragen sind der vollständige Name, der letzte Wohnort sowie Geburts-, Todes- und Beisetzungstag.