nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 14 NW_31257 (Nordrhein-Westfalen) — Gestaltung der Rasengrabstätte

Satzung für den Privatfriedhof Kloster Dalheim  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Jede Grabfläche ist so zu gestalten und der Umgebung des Privatfriedhofs anzupassen, dass die Würde des Privatfriedhofs gewahrt bleibt.

(2) Jede Rasengrabstätte wird mit einer Steinplatte abgedeckt. Weitere Gestaltungen wie beispielsweise Grabmale, Grablampen, Einfassungen oder individuelle Bepflanzungen sind nicht zulässig.

(3) Die Anlage der Steinplatte ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen. Die Aufbringung der Platte auf die Grabstätte darf nur durch einen entsprechend qualifizierten Unternehmer erfolgen.

---

Zitiervorschlag: § 14 NW_31257 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31257/14

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
