Diese Friedhofssatzung gilt für den Privatfriedhof Kloster Dalheim (im Folgenden: Privatfriedhof). Dieser befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Dalheim Flur 1 Flurstück 597 in der in Anlage 1 rot markierten Fläche östlich und nördlich vom Chorraum der Kirche.