nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 NW_31236 (Nordrhein-Westfalen) — Projekte

Nutzungssatzung Bürgerfunk  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für Projekte, die gem. § 1 Absatz 1 Satz 3 dazu dienen, das lokale Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz zu ermöglichen und damit auch zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen, gelten die Bestimmungen dieser Satzung mit folgenden Maßgaben:

1. Der Nachweis der geeigneten Qualifizierung gilt abweichend von § 2 Absatz 3 Satz 1 als erbracht, wenn eine Person verantwortlich an dem Projekt mitgewirkt hat und von der LfM als Medientrainerin bzw. Medientrainer anerkannt ist oder sonst eine von der LfM anerkannte Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich absolviert hat

2. Sendeanmeldungen und die Freistellungserklärungen sind im Falle von Nummer 1 Satz 1 durch die dort genannte Person abzugeben, im Falle von Nummer 1 Satz 2 durch die für das Projekt verantwortliche Person.

(2) Zur Förderung der Medienkompetenz durch Schul- und Jugendprojekte können abweichend von § 4 Absatz 1 im Einvernehmen mit der Veranstaltergemeinschaft besondere zusätzliche Sendezeiten vereinbart werden.

---

Zitiervorschlag: § 7 NW_31236 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31236/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
