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§ 3 NW_31185 (Nordrhein-Westfalen) — Art der Förderung

Fördersatzung Bürgermedien

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zuschüsse werden in der Regel als Geldmittel geleistet.

(2) Die LfM kann darüber hinaus Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

(3) Die Förderung über den Finanzierungsbedarf hinaus ist nicht zulässig.

(4) Förderfähig im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten, Maßnahmen und Vorhaben im Sinne des § 2 Absatz 1 sind Personal- und Sachkosten.

(5) Näheres wird in Bekanntgaben geregelt.