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§ 39 NW_31146 (Nordrhein-Westfalen) — Personelle Anforderungen

WTG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der fachlichen Eignung der Beschäftigten in Hospizen sind die für die Palliativversorgung erforderlichen Kenntnisse besonders zu berücksichtigen.