Den Trägern von Einrichtungen, deren geförderte Einrichtung sich im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland befindet und die die Voraussetzungen der Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland „Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)“ in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, wird als freiwillige Leistung des Landschaftsverbandes Rheinland eine inklusive LVR-Kindpauschale gemäß dieser Richtlinien gewährt.