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§ 1 NW_30997 (Nordrhein-Westfalen) — Rechtsform

Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an den Erzbischöflichen Schulfonds Köln

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der „Erzbischöfliche Schulfonds Köln“ mit Sitz in Köln ist mit seiner Errichtung durch den Erzbischöflichen Stuhl zu Köln als kirchliche Anstalt eine kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.