nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 6 NW_30935 (Nordrhein-Westfalen) — Ausbildungspersonal

Fn 2  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bei den Ausbildungsbehörden ist jeweils eine Angehörige oder ein Angehöriger der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes beziehungsweise eine Tarifbeschäftigte oder ein Tarifbeschäftigter mit entsprechender Befähigung zur Ausbildungsleitung und zur Stellvertretung zu bestellen. Der Ausbildungsleitung obliegen die Ordnung und Leitung der Ausbildung sowie die Erstellung des individuellen Ausbildungplanes gemäß § 8 Absatz 1 und des Befähigungsberichtes gemäß § 9 Absatz 1.

(2) Für die nicht zentral am Institut der Feuerwehr NRW durchgeführte Ausbildung sind in den jeweiligen Ausbildungsbehörden im erforderlichen Umfang fachlich geeignete Angehörige der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes beziehungsweise Tarifbeschäftigte mit entsprechender Befähigung als Betreuung und Vertretung zu bestellen. Die Betreuung unterweist die Auszubildenden am Arbeitsplatz, informiert über den Stand der Ausbildung und wirkt bei der Erstellung des Befähigungsberichtes mit.

(3) Die Anforderungen an die Ausbildungs- und Lehrkräfte in den Ausbildungsabschnitten 1 und 2 richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer in ihren jeweils geltenden Fassungen.

---

Zitiervorschlag: § 6 NW_30935 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30935/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
