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Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 08.11.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das Landesamt für Finanzen wird von der Direktorin oder dem Direktor geleitet.