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# Volltext NW_30759 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bekanntmachung des Staatsvertrages

zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern

über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer,

die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben,

zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Vom 19. März 2013

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2013 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gemäß Artikel 9 gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 19. März 2013

Die Ministerpräsidentin

des Landes Nordrhein-Westfalen

Hannelore K r a f t

Staatsvertrag

zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen

und

dem Freistaat Bayern

über die Zugehörigkeit

der Mitglieder der Patentanwaltskammer,

die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben,

zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Das Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch die Ministerpräsidentin,

diese vertreten durch

den Finanzminister,

und

der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch

den Staatsminister des Innern,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

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Zitiervorschlag: Volltext NW_30759 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

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