(1) Der wissenschaftliche Beirat besteht aus mindestens sechs und höchstens zwölf international angesehenen, im Berufsleben stehenden externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder anderen Sachverständigen auf dem Forschungsgebiet der Stiftung, auch aus dem Ausland.
(2) Er berät die Organe der Stiftung in wissenschaftlichen und programmatischen Fragen und begleitet, fördert und bewertet dadurch die Forschungstätigkeit der Stiftung. Das Nähere regelt die Satzung.