(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
(2) Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2027 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Gesetzes.
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(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
(2) Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2027 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Gesetzes.