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§ 3 NW_30727 (Nordrhein-Westfalen) — Begriffsbestimmung

Mittelstandsförderungsgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft im Sinne dieses Gesetzes sind konzernunabhängige, in der Regel eigentümer- oder inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, Handels, Gewerbes und der Industrie sowie die Freien Berufe.