(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen vom 31. Januar 2006 (GV. NRW. S. 88) außer Kraft.
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen