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§ 1 NW_30614 (Nordrhein-Westfalen) — Kapitalmaßnahme bei der WestLB AG

Gesetz zur Restrukturierung der WestLB AG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die WestLB AG erhält in Erfüllung der Eckpunktevereinbarung vom 29. Juni 2011 vom Land Nordrhein-Westfalen eine Milliarde Euro im Wege einer Erhöhung ihres Grundkapitals oder als stille Einlage bis zum 30. Juni 2012. Alternativ kann das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom Finanzmarktstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro von dessen stiller Einlage in der WestLB AG übernehmen.