nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NW_30560 (Nordrhein-Westfalen) — Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagenin Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten

LadenöffnungsVO

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in der Anlage aufgeführten Orte oder Ortsteile sind Orte im Sinne von § 6 Absatz 2 des Ladenöffnungsgesetzes.