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§ 2 NW_30317 (Nordrhein-Westfalen) — Regelungsbereich

Satzung Bürgerfernsehen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Satzung regelt Näheres zur Ausgestaltung und Organisation des Lehr- und Lernsenders und damit zusammenhängender Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte und -maßnahmen.