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§ 3 NW_30286 (Nordrhein-Westfalen) — Bewerbungen

VOAP 1.2 StAV

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die für den gewünschten Beschäftigungsort zuständige Bezirksregierung oder an die mit dem Personalauswahlverfahren beauftragte Bezirksregierung zu richten. Dem Bewerbungsverfahren geht eine Stellenausschreibung voraus, die zentral von einer durch das für den Arbeitsschutz zuständige Ministerium, im Folgenden Ministerium, bestimmte Stelle durchgeführt wird.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1. Ein tabellarischer Lebenslauf,

2. Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten,

3. ein Bewerbungsfoto aus neuester Zeit und

4. je eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des letzten Schulzeugnisses der allgemeinbildenden oder sonstigen Schule, Zeugnisse über die Berufsabschlüsse sowie Zeugnisse oder Nachweise über praktische Tätigkeiten.