Die Betriebsleitung hat nach § 21 Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen.