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§ 13 NW_30276 (Nordrhein-Westfalen) — Wirtschaftsführung und Sondervermögen

Betriebssatzung für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die LVR-Krankenhauszentralwäscherei ist zweckmäßig und wirtschaftlich und unter Einhaltung des Wirtschaftsplans zu führen.

(2) Die LVR-Krankenhauszentralwäscherei ist als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist zu achten.