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Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist der Landschaftsversammlung ein fünfjähriger Finanzplan vorzulegen.