Die für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen des Verbandes werden im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen und nachrichtlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bekanntmachungen für die Verbandsmitglieder erfolgen durch unmittelbare schriftliche Unterrichtung der Betroffenen.