Vom Vorsitz des Prüfungsausschusses ist über den Verlauf der Prüfung für jede Referendarin und jeden Referendar eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 zu fertigen, zu unterzeichnen und zur Ausbildungsakte zu nehmen.
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Vom Vorsitz des Prüfungsausschusses ist über den Verlauf der Prüfung für jede Referendarin und jeden Referendar eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 zu fertigen, zu unterzeichnen und zur Ausbildungsakte zu nehmen.