nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 36 NW_30017 (Nordrhein-Westfalen) — Module der Fachweiterbildung

WBVO-Pflege-NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Fachweiterbildung „psychiatrische Pflege“ beinhaltet die Module 6.1 bis 9.1 gemäß Anlage 1. Die Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule schließen jeweils mit einer eigenständigen Prüfungsleistung ab.