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§ 15 NW_29969 (Nordrhein-Westfalen) — Abberufung

VO MRVG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aus wichtigem Grund kann eine Sicherheitsfachkraft jederzeit abberufen werden. Bei einer Abberufung aus wichtigem Grund ist das für den Maßregelvollzug zuständige Ministerium zu unterrichten. Die Rechte der Arbeitnehmervertretung sind zu beachten.