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Art. 7 Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus … (Nordrhein-Westfalen) — Arbeitsweise und Geschäftsordnung

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 10.11.2009 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist in der Festlegung ihrer Strategien und Arbeitsmethoden frei.