Die Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg (Rhld.) und Würselen haben die Rechtsstellung kreisangehöriger Gemeinden. Auf sie finden die für kreisangehörige Gemeinden geltenden Vorschriften Anwendung, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.