(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
(2) Das Justizministerium berichtet der Landesregierung zum 31. Dezember 2014 und anschließend alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Justizministerin