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§ 15 NW_29898 (Nordrhein-Westfalen) — Bekanntmachungen der Anstalt

Satzung der Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bekanntmachungen der Anstalt werden im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold veröffentlicht. Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger.

(2) Die Satzung sowie Satzungsänderungen werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.