Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der Ämter auf Probe nach § 25 a LBG bei der Landwirtschaftskammer vom 20. April 2001 (GV. NRW. S. 254) außer Kraft.
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen