nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 16 NW_29849 (Nordrhein-Westfalen) — Doppelte Buchführung

Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Betriebe führen ihre Rechnungen nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Die besonderen Vorschriften des Bundes und des Landes sind zu beachten.