nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 NW_29790 (Nordrhein-Westfalen)

AVUkVO NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beisitzende für den Ausschuss nach § 6 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung bei dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden von dem für Inneres zuständigen Ministerium, Beisitzende für Ausschüsse bei den Karrierecentern der Bundeswehr werden von den Bezirksregierungen benannt.