Die Vollstreckung von Verwaltungsakten des Versorgungswerkes der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen richtet sich im Land Baden-Württemberg nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. Vollstreckungsbehörde ist das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.