nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 NW_29765 (Nordrhein-Westfalen) — IT-Beirat

SfH-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der IT-Beirat besteht aus externen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Informationstechnologie und unterstützt die Organe der Stiftung durch Empfehlungen und Stellungnahmen.

(2) Der IT-Beirat hat bis zu fünf Mitglieder, die durch den Stiftungsrat bestellt werden. Die Geschäftsführung kann auf Wunsch des IT-Beirats an den Sitzungen teilnehmen.

(3) Das Nähere regelt die Satzung.