(1) Der IT-Beirat besteht aus externen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Informationstechnologie und unterstützt die Organe der Stiftung durch Empfehlungen und Stellungnahmen.
(2) Der IT-Beirat hat bis zu fünf Mitglieder, die durch den Stiftungsrat bestellt werden. Die Geschäftsführung kann auf Wunsch des IT-Beirats an den Sitzungen teilnehmen.
(3) Das Nähere regelt die Satzung.