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§ 5 NW_29765 (Nordrhein-Westfalen) — Organe und Gremien der Stiftung

SfH-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Organe der Stiftung sind

1. der Stiftungsrat und

2. die administrative und die technische Geschäftsführung.

(2) Als beratendes Gremium setzt die Stiftung einen IT-Beirat ein. Zur Unterstützung der Organe bei der Durchführung ihrer Aufgaben kann die Stiftung weitere Beiräte einsetzen. Das Nähere regelt die Satzung.