(1) Organe der Stiftung sind
1. der Stiftungsrat und
2. die administrative und die technische Geschäftsführung.
(2) Als beratendes Gremium setzt die Stiftung einen IT-Beirat ein. Zur Unterstützung der Organe bei der Durchführung ihrer Aufgaben kann die Stiftung weitere Beiräte einsetzen. Das Nähere regelt die Satzung.