Die „Verwaltungsvereinbarung über die Aufgaben des Staatlichen Heilquellenamtes Bad Ems vom 15.3./22.10.1966“ wird zum Ablauf des 31.12.2007 einvernehmlich aufgehoben.
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Die „Verwaltungsvereinbarung über die Aufgaben des Staatlichen Heilquellenamtes Bad Ems vom 15.3./22.10.1966“ wird zum Ablauf des 31.12.2007 einvernehmlich aufgehoben.