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§ 1 NW_29684 (Nordrhein-Westfalen) — Zuständige Behörde

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Als gemeinsame zuständige Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen wird das Regierungspräsidium Kassel als obere Wasserbehörde bestimmt.