nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 NW_29500 (Nordrhein-Westfalen) — Leistungsnachweise

APVOKontrAss NRW  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Während des Lehrgangs sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

1. in der praktischen Unterweisung ein Befähigungsbericht (§ 10),

2. im theoretischen Unterricht Aufsichtsarbeiten (§ 12).

(2) Schwerbehinderten Auszubildenden oder Schwerbehinderten im Sinne des IX. Buches des Sozialgesetzbuches gleichgestellte sind zur Erbringung von Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen ihrer Behinderung angemessene Erleichterungen zu gewähren. Die Erleichterungen dürfen nicht dazu führen, dass die Anforderungen herabgesetzt werden. Art und Umfang der Erleichterungen sind rechtzeitig mit den behinderten Auszubildenden zu erörtern.

---

Zitiervorschlag: § 7 NW_29500 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29500/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
