Für die Ausbildung zur amtlichen Kontrollassistentin oder zum amtlichen Kontrollassistenten kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
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Für die Ausbildung zur amtlichen Kontrollassistentin oder zum amtlichen Kontrollassistenten kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.