Kommt es in einem Einzugsgebiet zu Auswirkungen auf die Badegewässerqualität, die die Landes- oder Staatsgrenzen überschreiten, so stellt die zuständige Behörde einen angemessenen Informationsaustausch mit dem Ziel sicher, gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Auswirkungen zu erarbeiten.