nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 28 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes … (Nordrhein-Westfalen) — Personenbezogene Bezeichnungen

Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die personenbezogenen Bezeichnungen dieses Gesetzes beziehen sich auf beide Geschlechter.