Das Land Rheinland-Pfalz überträgt die Zuständigkeit für die Anmeldung und Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren über das Registerportal auf das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständige Stelle ist das Amtsgericht Hagen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Land Rheinland-Pfalz überträgt die Zuständigkeit für die Anmeldung und Zulassung zur Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren über das Registerportal auf das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständige Stelle ist das Amtsgericht Hagen.