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§ 12 NW_29414 (Nordrhein-Westfalen) — Entgelt

AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer erhalten während der Dauer des Lehrgangs ein Entgelt in Höhe der Anwärterbezüge für das Lehramt, dem sie zugeordnet wurden.