Das Land Sachsen-Anhalt bestimmt das Registerportal als das länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 4 des Handelsgesetzbuches, über das die Daten aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister der Amtsgerichte (Registergerichte) des Landes Sachsen-Anhalt abrufbar sind. Die Eröffnung weiterer Zugangsmöglichkeiten zu den Registerdaten bleibt hiervon unberührt.