Die Freie Hansestadt Bremen erstattet dem Land Nordrhein-Westfalen den ihm durch diesen Vertrag entstehenden Aufwand. Die Höhe wird durch gesonderte Dienstleistungsvereinbarung festgelegt.
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Die Freie Hansestadt Bremen erstattet dem Land Nordrhein-Westfalen den ihm durch diesen Vertrag entstehenden Aufwand. Die Höhe wird durch gesonderte Dienstleistungsvereinbarung festgelegt.