Soweit die Vereinsregister einzelner oder aller Amtsgerichte der Freien Hansestadt Bremen elektronisch geführt werden und über das Registerportal zugänglich sind, gelten die §§ 4 bis 9 entsprechend.
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Soweit die Vereinsregister einzelner oder aller Amtsgerichte der Freien Hansestadt Bremen elektronisch geführt werden und über das Registerportal zugänglich sind, gelten die §§ 4 bis 9 entsprechend.