nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 NW_29298 (Nordrhein-Westfalen) — Vereinsregister

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit das Vereinsregister des Landes Berlin über das Registerportal zugänglich ist, gelten die §§ 4 bis 9 entsprechend.