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§ 1 Gesetz über die Auflösung des Landesinstituts für Schule / Qualitätsagentur und die … (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über die Auflösung des Landesinstituts für Schule / Qualitätsagentur und die Eingliederung der Aufgaben in das Ministerium für Schule und Weiterbildung und die Bezirksregierungen - LfS / QA-Auflösungsgesetz -

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2007 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Landesinstitut für Schule / Qualitätsagentur wird zum 1. Januar 2007 aufgelöst.