§ 1 Gesetz über die Auflösung des Landesinstituts für Schule / Qualitätsagentur und die … (Nordrhein-Westfalen)
Gesetz über die Auflösung des Landesinstituts für Schule / Qualitätsagentur und die Eingliederung der Aufgaben in das Ministerium für Schule und Weiterbildung und die Bezirksregierungen - LfS / QA-Auflösungsgesetz -
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 01.01.2007 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das Landesinstitut für Schule / Qualitätsagentur wird zum 1. Januar 2007 aufgelöst.