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§ 7 Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden, Unteren Landesbehörden und Einrichtungen … (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden, Unteren Landesbehörden und Einrichtungen des Landes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2007 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die dem Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Ostwestfalen-Lippe übertragenen Aufgaben werden auf die Bezirksregierung Detmold übertragen, soweit nicht für einzelne Aufgaben spezielle Zuständigkeitsregelungen dieser Regelung vorgehen. Das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Ostwestfalen-Lippe wird aufgelöst.